Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Ihr Fahrzeug versichert werden kann?* |
• Das Fahrzeug ist mindestens 15 Jahre alt (Oldtimer/Youngtimer) |
• Fahrzeuge unter 15 Jahren (Sportwagen, Newtimer und Exoten) können Sie gerne bei uns anfragen, wenn bereits zumindest zwei Fahrzeuge älter als 15 Jahre (Oldtimer/Youngtimer) auf den gleichen Versicherungsnehmer eingedeckt sind. |
• ein Alltags-PKW ist vorhanden |
• es ist nur eine Jahresdeckung möglich; keine befristete Deckung. |
• die maximale Fahrleistung beträgt 12.000 km pro Jahr, Saisonnutzung, Winter nicht ausgeschlossen |
• jedenfalls Privatnutzung, keine gewerbliche Nutzung/Vermietung |
• bis zu einem Fahrzeugwert von Euro 100.000,– (CHUBB) und Euro 50.000,– (VAV) ist eine Fahrzeug-Selbstbewertung mit sieben aktuellen Fotos ausreichend |
• über einen Fahrzeugwert von Euro 100.000,– (CHUBB) und Euro 50.000,– (VAV) benötigen wir ein möglichst aktuelles Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für das Kraftfahrwesen (Fachgebiet 17.11 & 17.47). |
• der Fahrzeugzustand mit mindestens Zustandsnote 3. Ausnahmen Sammlungen und reine Standrisken (weiteres gerne auf Anfrage) |
• eine Garage ist verpflichtend für alle versicherten Fahrzeuge bzw. Teile der Sammlung |
• der Fahrer/Benutzer ist mindestens 25 Jahre alt und hat seit mindestens 5 Jahren seine Lenkerberechtigung |
• Wechselkennzeichenregelung: Prämienmäßig höchstes KFZ wird Vollkasko versichert, die anderen Teilkasko. Das mit dem Kennzeichen bewegte Fahrzeug ist automatisch Vollkasko gedeckt |
• Sammlungsregelung: Prämienmäßig höchstes KFZ wird Vollkasko versichert, die anderen Teilkasko. Das mit dem Kennzeichen bewegte Fahrzeug ist automatisch Vollkasko gedeckt. Bei Sammlungen kann dies auch Kennzeichen übergreifend sein. |
• der regelmäßige und überwiegende Standort des Fahrzeugs ist in Österreich. |
Sie finden sich und Ihr Fahrzeug nicht eindeutig wieder? Haben noch Fragen …