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Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Ihr Fahrzeug versichert werden kann?*
• Das Fahrzeug ist mindestens 15 Jahre alt (Oldtimer/Youngtimer)
• Fahrzeuge unter 15 Jahren (Sportwagen, Newtimer und Exoten) können Sie gerne bei uns anfragen, wenn bereits zumindest zwei Fahrzeuge älter als 15 Jahre (Oldtimer/Youngtimer) auf den gleichen Versicherungsnehmer eingedeckt sind.
• ein Alltags-PKW ist vorhanden
• es ist nur eine Jahresdeckung möglich; keine befristete  Deckung.
• die maximale Fahrleistung beträgt 12.000 km pro Jahr, Saisonnutzung, Winter nicht ausgeschlossen
• jedenfalls Privatnutzung, keine gewerbliche Nutzung/Vermietung
• bis zu einem Fahrzeugwert von Euro 100.000,–  (CHUBB) und Euro 50.000,– (VAV) ist eine Fahrzeug-Selbstbewertung mit sieben aktuellen Fotos ausreichend
• über einen Fahrzeugwert von Euro 100.000,–  (CHUBB) und  Euro 50.000,– (VAV) benötigen wir ein möglichst aktuelles Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für das Kraftfahrwesen (Fachgebiet 17.11 & 17.47).
• der Fahrzeugzustand mit mindestens Zustandsnote 3. Ausnahmen Sammlungen und reine Standrisken (weiteres gerne auf Anfrage)
• eine Garage ist verpflichtend für alle versicherten Fahrzeuge bzw. Teile der Sammlung
• der Fahrer/Benutzer ist mindestens 25 Jahre alt und hat seit mindestens 5 Jahren seine Lenkerberechtigung
• Wechselkennzeichenregelung: Prämienmäßig höchstes KFZ wird Vollkasko versichert, die anderen Teilkasko. Das mit dem Kennzeichen bewegte Fahrzeug ist automatisch Vollkasko gedeckt
• Sammlungsregelung: Prämienmäßig höchstes KFZ wird Vollkasko versichert, die anderen Teilkasko. Das mit dem Kennzeichen bewegte Fahrzeug ist automatisch Vollkasko gedeckt. Bei Sammlungen kann dies auch Kennzeichen übergreifend sein.
• der regelmäßige und überwiegende Standort des Fahrzeugs ist in Österreich.

Sie finden sich und Ihr Fahrzeug nicht eindeutig wieder? Haben noch Fragen …

Kontaktieren Sie uns.

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